Tellverband Südoldenburg
Tellverband Südoldenburg

Datenschutzverpflichtung (DSVOG)

Datenschutzverpflichtung hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. ehrenamtliche, gewählte Mitglieder des Vorstandes sowie beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitglieder des Schützenverband „TELL“ Südoldenburg

 

Betr.: Datenschutz und -sicherheit auf privaten PC bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Schützenverband „Tell“ Südoldenburg.

 

Persönliche Verpflichtung des Vorstandes zur DSVOG

Wir die Mitglieder des Schützenverband „TELL“ Südoldenburg bearbeiten im Rahmen unserer Aufgaben personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies nach der Aufgabenbeschreibung vorgesehen ist und eine gesetzliche Regelung oder eine Einwilligung die Verarbeitung erlauben oder diese vorschreiben. Die Grundsätze für die Verarbeitung sind in Art. 5 Ab. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen nachfolgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

  • auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;

  • für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;

  • auf das notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

  • sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein, sie andernfalls unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden müssen;

  • nur für die Zeit der konkreten Bearbeitung identifizierbar sein;

  • in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich dem technischen und organisatorischen Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung oder vor unbeabsichtigten Verlust, Zerstörung oder Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

    Verstöße gegen diese Verpflichtung können nach dem Gesetz mit Geldbuße/Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten und spezieller Geheimhaltungsvorschriften darstellen, auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen. Sonstige für das  Arbeitsverhältnis geltende Vertraulichkeits- und Stillschweigensverpflichtungen bleiben unberührt.

    Lutten, 12.11.2018

    Gez.    

    Werner Hefke                                                Holger Wist - Schriftführer

    (1. Vorsitzender)                                           Datenschutzbeauftragter (DSB)

.

Einwilligung zu Fotos, Ergebnisse der Wettkämpfe von minderjährigen und volljährigen Schützenschwestern und Schützenbrüder der Mitglieder (Bruderschaften/Vereine) zum Zwecke der Veröffentlichung als Teilnehmer an Veranstaltungen des Schützenverband „TELL“ Südoldenburg

Der Schützenverband „TELL“ Südoldenburg beabsichtigt, im Rahmen des Tellpokalschießen, Tell-Schützenfestes, der Brauchtumspflege  und des Vereinswesens -  Fotos / Ergebnislisten bzw. Mannschaftsaufstellungen anzufertigen. Diese Aufnahmen sollen dann an folgender Stelle im Internet/Intranet http://www.tellverband-südoldenburg.de/ sowie in öffentlichen Aushängen am Tellpokal der gastgebende(n) (s) Bruderschaft bzw. veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen und dient der Information über das Vereinsgeschehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fotos / Ergebnislisten bzw. Mannschaftsaufstellungen im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Aufnahmen weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

Die Einwilligung gilt mit der Teilnahme an den Verbandsveranstaltungen und dauert an während und auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.

Die Genehmigung zur Veröffentlichung ihrer Aufnahmen bzw. ihrer persönlichen Daten innerhalb der genannten Listen, in den benannten Medien können von ihnen in schriftlicher Form bei der zuständigen Stelle im Verband widerrufen werden. Nach dem Wiederruf werden die Aufnahme welche sie betreffen gelöscht oder unkenntlich gemacht, ihre Daten in den Listen geschwärzt!

Wiederrufstelle:              Herr Holger Wist – Schriftführer - holger.wist@online.de

                                           Herr Werner Hefke 1. Vorsitzender - werner.hefke@ewetel.net

 

Auf Beschluss der Vollversammlung (Generalversammlung) aller Mitglieder bzw. deren gewählte Vertreter

Lutten, 12.11.2018

Gez.

 

Werner Hefke                                                                  Holger Wist

1. Vorsitzender                                                                Datenschutzbeauftragter (DSB)

Schützenverband "Tell"

gegründet 1927

Vorstand

Wahlen 2023

1. Vorsitzender

2. Kassierer u. stellv. Vorsitzender

1. Vorsitzender

Wener Hefke - Arkeburg

Kassier u. 2. Vorsitzende

Dieter Schmedes - Ellenstedt

Schießmeister

Holger v. Döllen - Lutten

Schrifführer

Holger Wist - Schneiderkrug

Tellversammlung inkl. Tagesordnung
Bekanntmachung und Veröffentlichung des Termins, Ortes und der Tagesordnung
Einladung Tellversammlung_2023.doc
Microsoft Word-Dokument [60.0 KB]
Datenschutzverpflichtung Schützenverband "TELL" Südoldenburg
Selbstverpflichtung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Datenschutzverpflichtung_2018_Tell.pdf
PDF-Dokument [77.6 KB]
Allgemeine Erklärung zum Datenschutz innerhalb des Schützenverands "TELL" Südoldenburg
Datenschutzerklärung_TELL_2018.pdf
PDF-Dokument [82.9 KB]
Einwilligung zur Nutzung von Fotos und Personenbeogenerdaten
Widerrufliche Einwilligung aller Mitglieder und Teilnehmer an Veranstaltungen des Tellverbandes Südoldenburg
Einwilligung_Fotos_Ergebnisse_2018.pdf
PDF-Dokument [83.3 KB]
Druckversion | Sitemap
© Tellverband Südoldenburg